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Europäische Residenz

UNTERSTÜTZUNG BEI DER BEWERBUNG EINES EUROPÄISCHEN WOHNSITZES

Außerhalb Europas ansässige Personen, die einen schnellen und problemlosen Weg zum EU-Wohnsitz suchen, haben jetzt die Möglichkeit, einen Schengen-Wohnsitz durch Investitionen in Immobilien zu erwerben. Wir bieten unseren Kunden einen Rundum-Service. Wir unterstützen Sie auf jedem Schritt des Weges von der point Auswahlliste für Immobilieninvestitionen, Gelegenheiten, Verhandlungen, Abschluss des Immobilienkaufs und Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen für nachfolgende Familienmitglieder unter 21 Jahren. Sie können sich darauf verlassen, dass unser Expertenteam sein Bestes tut, um sicherzustellen, dass a Problemlose und kostengünstige Lösung, die Ihren Anforderungen entspricht.

Griechenland bietet jedem, der eine Immobilie über 250.000 € kauft, superschnelle Aufenthaltsanträge. Das Schema hat klare Reize. Aufenthaltsgenehmigungen sind eine Art Visum für alle 26 Länder des Schengen-Raums (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Estland, Spanien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Ungarn, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik, Finnland), einschließlich ganz Westeuropa mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs. Für die Erlaubnis ist nur ein Wohnsitz in dem Land erforderlich, in dem sich die Immobilie befindet. Dies bedeutet, dass Käufer ihn als Sprungbrett für das Leben (aber nicht für das Arbeiten - für das eine andere Erlaubnis erforderlich ist) in anderen Teilen Europas verwenden können. Während die Immobilien in Griechenland nicht so tief sind, wie es die Krisenberichte vermuten lassen, können Sie mit einer Auszahlung von rund 250.000 € ein exzellentes Haus bekommen. Unsere Firma kann Ihnen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis behilflich sein. Grundstückskaufkosten Griechenland Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland fallen verschiedene Gebühren an, die sich in der Regel um 10 bis 15 Prozent erhöhen. Die Gebühren für den Kauf einer Immobilie in Europa können Folgendes umfassen: Kauf- oder Überweisungssteuer; Die Kaufsteuer beträgt 3,09% des Immobilienpreises. Mehrwertsteuer (nur Neubau); Neubauten mit einer ab Januar 2005 erteilten Baugenehmigung unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 24 Prozent. Grundbuchgebühren; Grundbuchgebühren umfassen die Rechte des Registrars, die Zertifikate und die Stempelsteuer. Sie berechnen sich zu 0,475-0,575% des Kaufpreises im Vertrag zuzüglich 24% Mehrwertsteuer. Notargebühren; Die Gebühren für den Notar, der den endgültigen Kaufvertrag ausarbeitet und den Verkauf regelt, betragen in der Regel 1 bis 2 Prozent des veranschlagten Steuerwerts einer Immobilie Anwaltskosten; Die Anwaltskosten für die Vermittlung eines Verkaufs betragen bis zu 1% des „veranlagten Steuerwerts“. Die tatsächliche Gebühr richtet sich nach dem Wert der Immobilie Gebühren des Verkaufsagenten; Die Maklergebühren (in der Regel zwischen 2 und 5 Prozent des Kaufpreises) werden in der Regel von beiden Parteien bezahlt, wobei Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte bezahlen

Portugal Golden Visa Program

Das goldene Visum in Portugal soll Investitionen von Nicht-EU/EFTA-Bürgern fördern. Das portugiesische goldene Visum bietet neben anderen Vorteilen eine schnelle Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung in Portugal für Nicht-EU-Investoren, die einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag investieren, zu erhalten. Seit der Einführung des goldenen VisumsProgrammierers im Jahr 2012 wurden mehr als 4.200 goldene Visa Portugals ausgegeben, was einer Investition von mehr als 2,5 Milliarden Euro im Land entspricht.

Jeder Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige kann ein goldenes Visum in Portugal oder ein portugiesisches Investorenvisum beantragen, sofern er in Portugal eine Immobilie im Wert von mindestens 500.000 EUR

kauft.

RESIDENZZUSAMMENSETZUNG FÜR INVESTITIONSZWECKE

  1. Kapitaltransfer mit einem Wert von 1 Million Euro oder mehr;
  2. Die Schaffung von mindestens 10 Stellen
  3. Der Kauf von Immobilien mit einem Wert von 500 Tausend Euro oder mehr. 
  4. Der Kauf von Immobilien, deren Bau mehr als 30 Jahre zurückliegt oder die sich in Stadterneuerungsgebieten befinden, zum Zwecke der Renovierung, für einen Gesamtwert von 350 Tausend Euro oder mehr;
  5. Kapitaltransfer mit einem Wert von 350 Tausend Euro oder mehr für Investitionen in Forschungsaktivitäten, die von öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, die in die nationalen wissenschaftlichen oder technologischen Systeme eingebunden sind;
  6. Kapitaltransfer mit einem Wert von mindestens 250.000 Euro für Investitionen in die künstlerische Produktion oder die Unterstützung der Künste, für den Wiederaufbau oder die Sanierung des nationalen Erbes durch die lokalen und zentralen Behörden, öffentliche Einrichtungen, den öffentlichen Unternehmenssektor, öffentliche Stiftungen, private Stiftungen von öffentlichem Interesse, vernetzte lokale Behörden, Organisationen des lokalen Unternehmenssektors, lokale Verbände und öffentliche Kulturvereinigungen, die Aktivitäten der künstlerischen Produktion und des Wiederaufbaus oder der Erhaltung des nationalen Erbes verfolgen;
  7. Kapitaltransfer in Höhe von 350.000 Euro oder mehr für den Erwerb von Anteilen von Investmentfonds oder Risikokapitalfonds von Fonds, die der Kapitalisierung von Unternehmen gewidmet sind, Kapitalzuführung nach portugiesischem Recht, deren Laufzeit zum Zeitpunkt der Investition mindestens fünf Jahre beträgt und mindestens 60 % der Investitionen in Handelsgesellschaften mit Sitz im nationalen Hoheitsgebiet realisiert werden;
  8. Kapitaltransfer in Höhe von 350 Tausend Euro oder mehr zur Gründung einer Handelsgesellschaft mit Sitz auf dem Staatsgebiet, verbunden mit der Schaffung von fünf ständigen Arbeitsplätzen, der Verstärkung des Aktienkapitals einer bereits bestehenden Handelsgesellschaft mit Sitz auf dem Staatsgebiet, mit der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, mit mindestens fünf ständigen Arbeitsplätzen und mit einer Mindestdauer von drei Jahren.

Inhaber eines portugiesischen Goldenen Visums erhalten in Portugal eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die um zwei Jahre verlängert werden kann. Nach fünf Jahren können Inhaber eines goldenen portugiesischen Visums eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Portugal beantragen, während sie nach sechs Jahren die portugiesische Staatsbürgerschaft durch Investitionen beantragen können, wenn alle anderen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Diejenigen, die ein Portugiesisches goldenes Visum besitzen, haben das Recht auf:

  • in Portugal leben und arbeiten, sofern sie sich im ersten Jahr des Aufenthalts mindestens sieben Tage und in jedem folgenden Jahr mindestens 14 Tage in Portugal aufhalten.
  • visumfreie Einreise in die Länder des Schengen-Raums.
  • Familienzusammenführung, d.h. bestimmte Familienmitglieder können ebenfalls eine portugiesische Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
  • Zugang zum portugiesischen Gesundheits- und Bildungswesen.
  • frei in portugiesisches Eigentum investieren.

Immobilienkaufkosten in Portugal

Der Kauf von Immobilien in Portugal beinhaltet bestimmte Kaufkosten. Sie variieren je nach dem Preis der Immobilie und manchmal auch nach der Art der Erschließung. Im Folgenden geben wir einen Überblick über diese Kosten und was sie abdecken.

Rechtliche Gebühren: 1% - 2% vom Käufer gezahlt

Notar- & Registrierungsgebühren: 1% - 2% vom Käufer bezahlt

Kommunalsteuer: 0 - 6 % vom Käufer gezahlt

Stempelsteuer :0,4% - 0,8% vom Käufer gezahlt

Vermittlungsgebühren: 3% - 6% (+23% MwSt.) vom Verkäufer gezahlt

 

Goldenes Visum Spanien

Das spanische "Goldene Visum"-Programm bietet einen Weg für Immobilieninvestitionen, um einen Wohnsitz in Spanien zu erhalten. Das Programm in Spanien ist seit 2013 in Kraft. Das spanische Golden-Visum-Programm ist flexibel hinsichtlich der Familienoptionen, die es qualifizierten Familienmitgliedern bietet, darunter dem Ehepartner und allen Kindern unter 18 Jahren. Kinder ab 18 Jahren und Eltern können sich qualifizieren, wenn sie unterhaltsberechtigt sind.

Mindestinvestition

Für Immobilien in Spanien ist eine Investition von 500.000 € erforderlich. Die Immobilie, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie, kann zur Erzielung von Einkommen vermietet werden. Eine beliebige Anzahl von Immobilien kann kombiniert werden, um die Mindestinvestition von 500.000 € zu erreichen.

Prozess

Der Antragsteller muss sich vor der Beantragung des Visums zu der Investition verpflichtet haben. Ein Antrag kann nach Unterzeichnung eines Kaufvertrags und vor Abschluss des Verkaufs beim Notar gestellt werden. Die Mittel müssen jedoch für die Investition auf einem Bankkonto in Spanien bereit sein. Die Beantragung des Residenzvisums dauert dann nur 10 - 15 Tage. Es wird für zwei Jahre ausgestellt, wenn es in Spanien beantragt wird, und kann dann für weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern die Investition aufrechterhalten wird.

Anforderungen

Zusätzlich zu den Immobilieninvestitionen benötigen die Antragsteller ein klares Strafregister, eine Krankenversicherung und ausreichende wirtschaftliche Mittel, um einen Aufenthalt in Spanien zu decken. Außerdem dürfen den Antragstellern zuvor weder Visa noch die Einreise in die Schengen-Zone verweigert worden sein. Bewerbern, die diese Kriterien erfüllen, wird die Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Ausgaben

Für die Bearbeitung des goldenen Visums für den Antragsteller und seine Familie werden Anwaltsgebühren erhoben. Diese Gebühren variieren je nach der Zusammensetzung der Familie und der Situation.

 

Rechtliche Gebühren: Variiert zwischen 1% bis 1,5%

Notargebühr: Variiert zwischen 0,05% bis 1%

ITP/Transfersteuer: 7% (kann je nach autonomer Region variieren)

Grundbuchgebühren: 1%

Mehrwertsteuer (IVA): 10% oder 4,5% (wenn das Grundstück auf den Kanarischen Inseln liegt)

 

Bürgerschaft und Reisepass

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann nach fünf Jahren erteilt werden, sofern der Antragsteller mehr als sechs Monate pro Jahr im Land gelebt hat. Die Staatsbürgerschaft in Spanien kann nach 10 Jahren beantragt werden. Allerdings müssen die Bewerber während dieser Zeitspanne ihren Wohnsitz gehabt haben, um die Staatsbürgerschaft und einen spanischen Pass zu erhalten. Sobald die Antragsteller entweder einen dauerhaften Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft haben, können sie über ihre Investition frei verfügen, da weitere goldene Visumsverlängerungen nicht notwendig sind.

 

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